Satzungszweck
§ 3 Zweck und Tätigkeit des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe und der öffentlichen Gesundheitspflege. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Durchführung von Therapiestunden für sozial und psychisch benachteiligte Kinder und Jugendliche
- Durchführung von Therapiemaßnahmen und Freizeitangeboten von 3örperlich und geistig beeinträchtigten Menschen sowie Menschen mit Lernbehinderungen und Verhaltensauffälligkeiten
- Durchführung von Freizeit- und Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Zusammenarbeit mit sozialpädagogischen Tagesgruppen nach § 32 KJHG
- Durchführung von Heilpädagogischem Begleiten mit dem Pferd, mit speziell dafür geeigneten und ausgebildeten Pferden
- Entwicklung von Konzepten zur Förderung des Sozialverhaltens von Kindern und Jugendlichen
- Zusammenarbeit mit Arbeitsgemeinschaften der Kinder- und Jugendhilfe
- Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen und Einrichtungen
- Öffentlichkeitsarbeit